§ 52/9 a-d StVO

§ 52/9 a „FAHRVERBOT FÜR ÜBER ...m BREITE FAHRZEUGE“

Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit Fahrzeugen, deren größte Breite die im Zeichen angegebene Breite überschreitet, verboten ist.

§ 52/9 b „FAHRVERBOT FÜR ÜBER ...m HOHE FAHRZEUGE“

Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit Fahrzeugen, deren größte Höhe die im Zeichen angegebene Höhe überschreitet, verboten ist. Es kann oberhalb der Fahrbahn entsprechend der vorhandenen Höhe angebracht werden.

§ 52/9 c„FAHRVERBOT FÜR FAHRZEUGE MIT ÜBER ... t GESAMTGEWICHT“

Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit Fahrzeugen, deren Gesamtgewicht das im Zeichen angegebene Gewicht überschreitet, verboten ist.

§ 52/6 9 d „FAHRVERBOT FÜR ALLE FAHRZEUGE MIT ÜBER … t ACHSLAST“

Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit Fahrzeugen, deren Achslast die im Zeichen angegebene Achslast überschreitet, verboten ist.

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