§ 52/3 a-c StVO

§ 52/3 a-c StVO "EINBIEGEN und UMKEHREN VERBOTEN“

§ 52/3 „EINBIEGEN NACH LINKS VERBOTEN“

§ 52/3 b „EINBIEGEN NACH RECHTS VERBOTEN“

Diese unter Z 3a und 3b angeführten Zeichen zeigen je nach der Richtung des Pfeiles an, dass das Einbiegen in die nächste Querstraße nach rechts oder links verboten ist.

§ 52/3 c „UMKEHREN VERBOTEN“

Dieses Zeichen zeigt an, dass an der betreffenden Straßenstelle oder Kreuzung das Umkehren verboten ist.

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