§ 52/6 a-d StVO

§ 52/6 a „FAHRVERBOT FÜR ALLE KRAFTFAHRZEUGE AUSSER EINSPURIGEN MOTORRÄDERN“

Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit allen mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten ist.

§ 52/6 b „FAHRVERBOT FÜR MOTORRÄDER“

Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit allen einspurigen Kraftfahrzeugen verboten ist.

§ 52/6 c „FAHRVERBOT FÜR ALLE KRAFTFAHRZEUGE“

Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit allen Kraftfahrzeugen verboten ist.

§ 52/6 d „FAHRVERBOT FÜR KRAFTFAHRZEUGE MIT ANHÄNGER“

Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit Kraftfahrzeugen mit allen Arten von Anhängern verboten ist. Eine Gewichtsangabe bedeutet, dass das Verbot nur gilt, wenn das höchste zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das im Zeichen angegebene Gewicht überschreitet. Eine Längenangabe bedeutet, dass das Verbot nur gilt, wenn die Länge des Anhängers die im Zeichen angegebene Länge überschreitet..

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