AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gültigkeit

Für den Verkauf an unsere Kunden gelten ausschließlich die Bestimmungen unserer Allgemeinen Bedingungen.
Jede Änderung dieser ohne unsere schriftliche Bestätigung ist ungültig.
Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen.

2. Angebote und Preise

Unsere Angebote sind freibleibend, auf Grund gegenwärtiger Lohn- und Materialkosten. Angebote und Projekte sowie die dazugehörigen Zeichnungen, Maßbilder und Beschreibungen sind geistiges Eigentum des Verkäufers und dürfen weder vervielfältigt noch ohne Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden.
Sie können jederzeit zurückgefordert werden und sind dem Verkäufer sofort zurückzustellen, wenn die Bestellung anderwärts erteilt wird.
Die Preise verstehen sich ab Lager und sind unverbindliche Richtpreise.
Für Werkleistungen wie Reparaturen, Montagen Wartungen oder ähnliche Arbeitsleistungen berechnen wir die geltenden Stundensätze und Materialpreise, Anreise, Abreise sowie Wartezeiten sind Arbeitszeiten. Für Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsleistungen werden die geltenden Zuschläge verrechnet.
In den Preisen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten.

3. Lieferung

Die Ware reist auf Kosten und Gefahr des Empfängers, und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung (wie z.B. franko, cif u.ä.).
Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung im Rahmen einer Montage erfolgt oder wenn der Transport durch den Verkäufer durchgeführt oder organisiert bzw. geleitet wird. Unvorhergesehene Hindernisse - gleichviel, ob sie bei uns oder unseren Lieferwerken auftreten - wie höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Stromsperren oder andere, unverschuldete Verzögerungen in der Fertigstellung, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Betriebsstörungen, Transportschwierigkeiten entbinden uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist. Ist die hierdurch notwendig werdende Verlängerung der Lieferfrist im Verhältnis zum hindernden Ereignis als angemessen zu betrachten, ist der Besteller zur Abnahme der Ware verpflichtet, ohne Rücktrittsrecht ausüben zu können. Ein Anspruch des Bestellers auf Entschädigung bei Überschreitung der Lieferzeit besteht nicht.
Inverzugsetzung erkennen wir in keinem Falle an. Teil- und Vorlieferungen sind zulässig, müssen angenommen und können auch verrechnet werden.

4. Eigentumsübergang

Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zuzüglich Verzugszinsen und Nebengebühren unser freies Eigentum. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die gelieferten Waren zurückzustellen, wobei sich in diesem Falle die Restschuld um den Wert der zurückerstatteten Waren zum Zeitpunkt der Rückgabe entsprechend vermindert.

5. Zahlungsbedingungen

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ab Eintritt des Zahlungsverzuges Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen marktüblichen Bankzinssatz zu berechnen. Im Falle des Säumnis ist der Käufer verpflichtet, neben den Verzugszinsen die Interventionsgebühren eines Inkassobüros zu vergüten.
Kleinaufträge unter € 70,- werden nur gegen Barbezahlung bzw. gegen Nachnahme oder Vorauskassa ausgeführt.
Der Kunde ist nicht berechtigt, den Kaufpreis wegen Gewährleistungsansprüchen bzw. behaupteter oder festgestellter Gegenforderungen zurückzubehalten und darf mit dem uns geschuldeten Kaufpreis keine wie immer gearteten Gegenforderungen verrechnen.

6. Zugesicherte Eigenschaften

Als zugesicherte Eigenschaften gelten nur solche, die ausdrücklich als zugesichert angegeben sind. Angaben über Abmessungen, Gewichte und Tragkraft sowie die Abbildung in den Katalogen des Lieferers sind nur annähernd maßgebend.
Ausführungsänderungen behalten wir uns vor.

7. Haftung

Der Verkäufer haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes (BGBI. 1988/99), sofern im Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ebenso ausgeschlossen wie der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und vor Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer.
Für Sachschäden, die ein Verbraucher erleidet, haftet der Verkäufer gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Der Verkäufer sowie dessen Vor- und Zulieferer haften nicht für Sachschäden, die ein Unternehmer erleidet. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung (wie z.B. in Bedienungsanleitungen enthalten) oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist jeder Schadensersatz ausgeschlossen.

8. Mängelrüge

Sollten die von uns gelieferten Waren Mängel aufweisen, so muß die Mängelrüge innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich erhoben werden. Der mangelhafte Artikel muss an uns eingesandt werden.
Der Lieferer haftet dem Besteller dafür, daß die Lieferung nicht mit Material- oder Konstruktionsfehlern behaftet ist, die die Tauglichkeit des jeweiligen Liefergegenstandes wesentlich beeinträchtigen, sowie die zugesicherten Eigenschaften vorhanden sind.

9. Verpackung

Verpackungsmaterial wird zu Selbstkosten berechnet und, falls nicht anders schriftlich vereinbart, nicht zurückgenommen.

10. Warenrückgabe

Bestellte und ordnungsgemäß gelieferte Waren dürfen nur mit unserer Genehmigung zurückgegeben werden. In diesem Falle berechnen wir 10% anteilige Unkosten.
Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen und werden zur Gänze verrechnet.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Salzburg.

Mietbedingungen:

1. Mietzeit

Die Mietzeit beginnt am Tag der Warenübernahme durch Abholung oder Zustellung. Bei Versand durch Spedition gilt der Tag der Warenübergabe an das Transportunternehmen.
Die Mietzeit endet mit dem Tag der Rückgabe oder Anlieferung durch ein Transportunternehmen an unsere Adresse.
Bei Anlieferung durch den Vermieter endet die Mietzeit mit dem Zeitpunkt der Warenübernahme.

3. Mietsatz und Mietdauer

Der Mietsatz wird von beiden Parteien vor der Vermietung festgelegt und ist am Verleihschein bzw. Angebot schriftlich vermerkt.

  • Die Mindesverrechnung beträgt 5 Tage

  • Bei Gesamt-Netto-Verleihwert unter € 100,- wird zusätzlich eine Mindermengen-Bearbeitungsgebühr von € 10,. berechnet.

4. Haftung des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände auf seine Kosten ohne Anspruch auf Ersatz - unter Ausschluss des §1096 und §1097 ABGB - in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten und für die fachgerechte Hantierung Sorge zu tragen sowie gegen Schäden jeder Art und Diebstahl auf seine Kosten zu versichern.
Die vermieteten Verkehrszeichen und Zubehöre werden in gereinigtem und gebrauchsfähigen Zustand zurückgegeben. Eventuelle Beschädigungen sind dem Vermieter unbedingt, spätestens bei Rückgabe, anzuzeigen.
Abhandengekommene oder beschädigte Mietgegenstände werden zum Verkaufspreis in Rechnung gestellt.

5. Mietpreise

Mietpreise sind Nettopreise zuzüglich MwSt. und gelten, soweit verfügbar, ab unserem jeweiligen Mietstützpunkt. Änderungen der Mietpreise sind vorbehalten. Die Kosten für Hin- und Rücktransport sowie etwaige Servicekosten (Batteriewechsel, Störungsbehebung) gehen - soweit nicht schriftlich anders vereinbart - zu Lasten des Mieters.

6. Zahlung

Der Mietzins für die gesamte Mietdauer wird ab Übergabe der Mietgegenstände berechnet und ist bei Rechnungseingang ohne Skontoabzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die Mietgegenstände kurzfristig abzuziehen. Der Mieter verpflichtet sich, im Falle des Verzuges der Mietzahlung 12% Verzugszinsen zuzüglich Umsatzsteuer, sowie die für die Säumigkeit entstehenden Kosten (Rechtsanwaltskosten etc.) zu übernehmen.

7. Auflösung des Mietvertrages

Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund sofort aufzulösen und die Mietgegenstände von der Baustelle abzuziehen.

Wichtige Gründe sind insbesonders:

  • die Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen

  • ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Mietvertrages

  • Konkurs- oder Ausgleichseröffnung des Mieters,

  • die Abweisung des Konkurseröffnungsantrages mangels Vermögen

  • Weitervermietung der Mietgegenstände an Dritte ohne Zustimmung

8. Ausschluss

Mietgegenstände werden dem Mieter in überprüftem Zustand übergeben. Der Vermieter übernimmt jedoch keine Haftung für technische Gebrechen. Kosten und Folgekosten, die durch den Ausfall eines Mietgegenstandes - unbeachtet der Ursache - entstehen, übernimmt ausschließlich der Mieter.
Aufrechnung von Gegenforderungen gegen Mietzins sowie Zurückbehaltung von Mietgegenständen, aus welchem Grund auch immer, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

9. Unverkäuflichkeit

Mietgegenstände sind aus Garantiegründen unverkäuflich und verbleiben ausnahmslos in unserem Besitz.

10. Freimeldefrist

Mietzeitende bei Langzeitmieten sind 3 Tage vorher nachweislich freizumelden.

Fassung: Jänner 2002

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