Alle die am Steuer gegen eine bestimmte Verkehrsregel verstoßen, müssen zusätzlich zu einer Geldstrafe mit einem Eintrag in das Führerscheinregister rechnen.
Weiterhin gilt aber: Wer rast oder andere gefährdet, erhält gleich die "Rote Karte" und muss den Führerschein für einige Zeit bei der Behörde abgeben.
So funktioniert’s
Bei der ersten Übertretung aus einem Katalog von 13 schweren Verkehrsverstößen, die andere Verkehrsteil-nehmer gefährden, gibt es eine Vormerkung im Register.
Nach dem zweiten Delikt folgt der Auftrag, als Maßnahme etwa ein Verhaltenstraining zu absolvieren.
Erst wenn diese beiden Schritte keine Besserung gebracht haben und innerhalb von zwei Jahren ein drittes Delikt dazu kommt, wandert der Führerschein für mindestens drei Monate zur Behörde.
Was passiert mit der Vormerkung?
Mit dem Strafbescheid zur ersten Übertretung wird der Lenker über die drohenden weiteren Schritte bei Fortsetzung seiner "Karriere" informiert. Nach mehrfachen Übertretungen muss der Lenker Maßnahmen absolvieren, die von psychologischen Gesprächen über Fahrsicherheitstrainings bis hin zu Schulungen zur richtigen Kindersicherung reichen. Wird innerhalb von zwei Jahren hingegen kein Folgedelikt eingetragen, wird die Vormerkung nicht mehr berücksichtigt.
Was kann man gegen eine Vormerkung tun?
Ist jemand der Meinung, zu Unrecht bestraft worden zu sein, muss man den Strafbescheid mit einem Rechtsmittel bekämpfen. Die Vormerkung wird erst mit Rechtskraft des Strafbescheides wirksam. Hilfe bietet die Rechtsberatung des ÖAMTC.
Die Delikte im Überblick
Übertretung der 0,1 Promille-Grenze bei C- und D-Führerschein (LKW und Autobus)
Übertretung der 0,5 Promille-Grenze allgemein
Nichtbeachtung der Vorschriften zur Kindersicherung
Gefährdung von Fußgängern auf dem Schutzweg
Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes 0,2 bis 0,4 Sekunden (darunter Entzugsdelikt)
Überfahren einer Stopptafel mit Vorrangverletzung
Überfahren von rotem Ampellicht mit Vorrangverletzung
Befahren des Pannenstreifens mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen
Verletzung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern
Missachtung der Tunnelverordnung bezüglich der Beförderung von gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln
Blockieren der Geleise und Verstoß gegen gelbes oder rotes Licht bei Eisenbahnkreuzungen + Umfahren von bereits geschlossenen Schranken
Lenken eines Kfz mit schweren Mängeln
Lenken eines Kfz mit nicht entsprechend gesicherter Beladung.
Quelle: ÖAMTC