§ 54 StVO

§ 54 StVO Zusatztafel

Eine solche Zusatztafel unter dem Zeichen „Überholen verboten“ zeigt an, dass Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge überholt werden dürfen.

VERLEIH
VERKAUF
keyboard_arrow_up