§ 53/13 a-d StVO
VKZ § 53 Hinweiszeichen
- § 53/1 a-c StVO
- § 53/2, a-b StVO
- § 53/3, a StVO
- § 53/4, a StVO
- § 53/5 StVO
- § 53/6, a StVO
- § 53/7, a StVO
- § 53/8 a-d StVO
- § 53/9 a-e StVO
- § 53/11 StVO
- § 53/12 StVO
- § 53/13 a-d StVO
- § 52/14 a-b StVO
- § 53/15 a-c StVO
- § 53/16 a-c StVO
- § 53/17 a-b StVO
- § 53/18 StVO
- § 53/19 StVO
- § 53/21 StVO
- § 53/22 StVO
- § 53/23, a-c StVO
- § 53/24 StVO
- § 53/25 StVO
- § 53/26 StVO
- § 53/27 StVO
- § 53/28 StVO
- § 53/29 StVO
- § 53/10, a StVO
§ 53/13 a StVO „VORWEGWEISER“
Diese Zeichen zeigen den Straßenverlauf und wichtige Abzweigungen an. Ein solches Zeichen ist 150 m bis 250 m vor der Kreuzung anzubringen. Straßen mit Vorrang werden mit breiten, andere Straßen mit schmalen Strichen angezeigt. Außer den Ortsnamen können auch die Straßennummern und Symbole angebracht werden.
§ 53/13 b StVO „WEGWEISER“
Diese Zeichen zeigen im Bereich einer Kreuzung die Richtung an, in der ein Ort liegt. Sie dürfen auch nur auf der linken Straßenseite angebracht werden, wenn dies eine bessere Erkennbarkeit erwarten läßt. Auf den Zeichen können auch die Namen mehrerer Orte sowie die Entfernungen, die Straßennummern, Symbole und allenfalls Hinweise auf Beschränkungen angegeben werden. Ist auf einem solchen Zeichen ein Symbol für eine bestimmte Fahrzeugart angebracht, so bedeutet dies, dass der Wegweiser nur für Fahrzeuge der betreffenden Fahrzeugart gilt.
§ 53/13 c StVO„WEGWEISER ZU ANDEREN VERKEHRSEINRICHTUNGEN“
Dieses Zeichen zeigt im Bereich einer Kreuzung die Richtung an, in der Einrichtungen anderer Verkehrsträger, ausgenommen Seilbahnen und Lifte, liegen. Es darf auch nur auf der linken Straßenseite angebracht werden, wenn dies eine bessere Erkennbarkeit erwarten läßt. Auf dem Zeichen können auch Symbole und Entfernungen angegeben werden.
§ 53/13 d StVO „WEGWEISER ZU LOKAL- ODER BEREICHSZIELEN“
Diese Zeichen zeigen im Bereich einer Kreuzung die Richtung an, in der bedeutende Ziele innerhalb eines Ortsgebietes oder Gebiets- oder Landschaftsziele liegen. Ein Zeichen dieser Art und Ausführung ist auch zu verwenden, wenn die Richtung zu Seilbahnen und Liften angezeigt wird. Diese Zeichen dürfen auch nur auf der linken Straßenseite angebracht werden, wenn dies eine bessere Erkennbarkeit erwarten läßt. Auf den Zeichen können auch Symbole und Entfernungen angegeben werden. Ist auf einem solchen Zeichen ein Symbol für eine bestimmte Fahrzeugart angebracht, so bedeutet dies, dass der Wegweiser nur für Fahrzeuge der betreffenden Fahrzeugart gilt.