Verkehrszeichen § 53 Hinweiszeichen

§ 53/1 StVO „PARKEN“

Dieses Zeichen kennzeichnet einen Parkplatz oder einen Parkstreifen.

Im unteren Teil des Zeichens oder auf einer Zusatztafel kann eine besondere Art des Aufstellens der Fahrzeuge für das Parken (Schräg- oder Querparken) angegeben werden; in einem solchen Fall kann die Bodenmarkierung entfallen.

§ 53/1 b StVO „ZUM PARKPLATZ“

Dieses Zeichen weist auf einen Parkplatz…

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§ 53/2 StVO „SPITAL“

Dieses Zeichen weist auf eine Heilstätte oder auf ein Krankenhaus hin. Jeder Lärm ist zu vermeiden; es muss damit gerechnet werden, dass Kranke und Gebrechliche die Straße überqueren.

§ 53/2 a StVO „KENNZEICHNUNG EINES SCHUTZWEGES“

Dieses Zeichen kennzeichnet einen Schutzweg (§ 2 Abs. 1 Z 12), bei dem ständig betriebene Lichtzeichen zur Regelung des Verkehrs…

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§ 53/3 StVO „ERSTE HILFE“

Dieses Zeichen weist auf einen Hilfsposten hin, der für die Leistung erster Hilfe ausgerüstet ist. Wird dieses Zeichen nicht beim Hilfsposten selbst angebracht, so ist auf einer Zusatztafel oder in weißer Farbe auf dem Zeichen selbst in die Richtung des Hilfspostens zu weisen und die Entfernung anzugeben.

§ 53/3, a StVO „GOTTESDIENSTE“

Dieses Zeichen…

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§ 53/4 StVO „PANNENHILFE“

Dieses Zeichen weist auf eine Reparaturwerkstätte hin. Wenn nötig, ist auf Zusatztafeln oder in weißer Farbe auf dem Zeichen selbst die Art der Werkstätte und die Entfernung bis zur Werkstätte anzugeben und in die Richtung der Werkstätte zu weisen.

§ 53/4 a StVO „VERKEHRSFUNK“

Dieses Zeichen weist auf eine Reparaturwerkstätte hin. Wenn nötig, ist…

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Dieses Zeichen weist auf eine Fernsprechstelle hin. Wenn nötig, ist auf einer Zusatztafel oder mit weißer Farbe auf dem Zeichen selbst in die Richtung der Fernsprechstelle zu weisen und die Entfernung bis zur Fernsprechstelle anzugeben.

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§ 53/6 StVO„TANKSTELLE“

Dieses Zeichen weist auf eine Tankstelle hin. Auf einer Zusatztafel kann die Entfernung bis zur Tankstelle sowie die Marke des Treibstoffes auch in anderen Farben angegeben werden. Die Anbringung des Markenzeichens unter diesem Zeichen ist zulässig. Auf derselben Straße darf dieses Zeichen jedoch innerhalb einer Entfernung von 1000 m nur einmal in der gleichen Fahrtrichtung…

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§ 53/7 StVO „ENDE DES GEGENVERKEHRS“

Dieses Zeichen zeigt an, dass mit dem angekündigten (§ 50 Z 14) ausnahmsweisen Gegenverkehr nicht mehr gerechnet zu werden braucht.

§ 53/7 a StVO „WARTEPFLICHT FÜR GEGENVERKEHR“

Dieses Zeichen zeigt an, dass der Lenker eines entgegenkommenden Fahrzeuges gemäß § 52 Z 5 zu warten hat.

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§ 53/8 a StVO „AUTOBAHN“

Dieses Zeichen zeigt den Beginn einer Autobahn an.

§ 53/8 b StVO „ENDE DER AUTOBAHN“

Dieses Zeichen zeigt das Ende einer Autobahn an.

§ 53/8 c StVO „AUTOSTRASSE“

Dieses Zeichen zeigt den Beginn einer Autostraße an.

§ 53/8 d StVO „ENDE DER AUTOSTRASSE“

Dieses Zeichen zeigt das Ende einer Autostraße an.

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§ 53/9 a StVO „FUSSGÄNGERZONE“

Dieses Zeichen zeigt den Beginn einer Fußgängerzone an. Es bedeutet gleichzeitig, dass hier jeglicher Fahrzeugverkehr verboten ist, sofern sich aus § 76a nichts anderes ergibt. Dieses Zeichen darf auch nur auf der Fahrbahn angebracht werden..

§ 53/9 b „ENDE EINER FUSSGÄNGERZONE“

Dieses Zeichen zeigt das Ende einer Fußgängerzone an. Es darf auch…

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Dieses Zeichen zeigt an, dass die Durchfahrt durch eine Straße nicht möglich ist. Es kann der Anlage der Straße entsprechend angebracht werden.

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Dieses Zeichen an einer Straßenlaterne weist darauf hin, dass sie noch während der Dunkelheit abgeschaltet wird.

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§ 53/13 a StVO „VORWEGWEISER“

Diese Zeichen zeigen den Straßenverlauf und wichtige Abzweigungen an. Ein solches Zeichen ist 150 m bis 250 m vor der Kreuzung anzubringen. Straßen mit Vorrang werden mit breiten, andere Straßen mit schmalen Strichen angezeigt. Außer den Ortsnamen können auch die Straßennummern und Symbole angebracht werden.

§ 53/13 b StVO „WEGWEISER“

Diese Zeichen…

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§ 53/14 a StVO „VORWEGWEISER ZUR AUTOBAHN ODER AUTOSTRASSE“

Dieses Zeichen zeigt vor einer Kreuzung den Weg zu einer Autobahn oder Autostraße an. Das Zeichen ist 150 m bis 250 m vor der Kreuzung anzubringen.

§ 53/14 b StVO„WEGWEISER ZUR AUTOBAHN ODER AUTOSTRASSE“

Diese Zeichen zeigen im Bereich einer Kreuzung den Weg zu einer Autobahn oder Autostraße an. Sie dürfen auch nur…

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§ 53/15 a StVO „VORWEGWEISER - AUTOBAHN ODER AUTOSTRASSE“

Diese Zeichen zeigen den weiteren Verlauf einer Autobahn oder Autostraße und die nächste Ausfahrt an. Ein Zeichen nach

a) ist etwa 1000 m, ein Zeichen nach

b) etwa 700 m oder, wenn ein Zeichen nach

c) nicht angebracht wird, etwa 500 m, ein Zeichen nach c) etwa 400 m vor dem Beginn einer Ausfahrt aus einer…

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§ 53/16 a StVO „VORANKÜNDIGUNG EINER UMLEITUNG“

Dieses Zeichen kündigt den Verlauf einer Umleitung an. Im Zeichen kann angegeben werden, ob die Umleitung für alle Fahrzeuge oder nur für bestimmte Fahrzeugarten oder für bestimmte andere Umstände gilt (zB. nur für Fahrzeuge, deren Höhe oder deren Gesamtgewicht ein bestimmtes Ausmaß überschreitet). Außerdem kann die Länge der Umleitungsstrecke…

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§ 53/17 a StVO „ORTSTAFEL“

Dieses Zeichen gibt den Namen eines Ortes an und ist jeweils am Beginn des verbauten Gebietes anzubringen. Ein Gebiet ist dann verbaut, wenn die örtliche Zusammengehörigkeit mehrerer Bauwerke leicht erkennbar ist.

Auf Autobahnen, ausgenommen am Ende einer Ausfahrtsstraße, darf dieses Zeichen nicht angebracht werden. Die Anbringung einer grünen Tafel mit…

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Dieses Zeichen zeigt den Verlauf eines internationalen Hauptverkehrsweges an. Ein internationaler Hauptverkehrsweg ist eine Vorrangstraße.

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Dieses Zeichen zeigt die Nummer (§ 43 Abs. 5) einer Vorrangstraße an.

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Dieses Zeichen zeigt die Nummer (§ 43 Abs. 5) einer nicht zur Vorrangstraße erklärten Straße an.

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Dieses Zeichen zeigt eine allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Freilandstraßen an. Ein für eine bestimmte Straßenart beigefügtes Symbol bedeutet, dass für diese Straßenart abweichend von der für die übrigen Freilandstraßen geltenden Geschwindigkeitsbeschränkung die neben dem Symbol angegebene Geschwindigkeitsbeschränkung gilt.

Das Zeichen ist an den für den Kraftfahrzeugverkehr geöffneten…

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§ 53/23 StVO„VORANZEIGER FÜR EINORDNEN“

Dieses Zeichen zeigt an, wie sich der Lenker eines Fahrzeuges vor der nächsten Kreuzung auf Grund der dort angebrachten Bodenmarkierungen einzuordnen haben wird. Orientierungsangaben können beigefügt werden.

Dieses Zeichen ist anzubringen, wenn Bodenmarkierungen ein besonderes Einordnen vorschreiben, es sei denn, diese Bodenmarkierungen können…

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Dieses Zeichen zeigt eine Straße an, die nur von Fahrzeugen des Kraftfahrlinienverkehrs, von Taxi- und Krankentransportfahrzeugen und bei Arbeitsfahrten auch von Fahrzeugen des Straßendienstes und der Müllabfuhr benützt werden darf.

Auf einer Zusatztafel kann angegeben werden, dass die betreffende Straße auch mit anderen Fahrzeugarten (zB Omnibusse des Stadtrundfahrten-Gewerbes oder einspurige…

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Dieses Zeichen zeigt einen den Fahrzeugen des Kraftfahrlinienverkehrs vorbehaltenen Fahrstreifen an, für dessen Benützung die Bestimmungen der Z 24 sinngemäß gelten. Falls es die Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs erfordert, sind auf diesem Zeichen durch Fahrstreifenkennzeichnung und Pfeile die Fahrstreifen anzugeben, die für den übrigen Verkehr zur Verfügung stehen.

(2)…

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Dieses Zeichen zeigt den Beginn einer Fahrradstraße an und bedeutet, dass hier die besonderen Bestimmungen des § 67 gelten.

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Dieses Zeichen zeigt einen Radweg an, der von Radfahrern benützt werden darf, aber nicht muss.

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Diese Zeichen zeigen einen Geh- und Radweg an, der von Radfahrern benützt werden darf, aber nicht muss, und zwar ein Zeichen nach a) einen für die gemeinsame Benützung durch Fußgänger und Radfahrer bestimmten Geh- und Radweg und ein Zeichen nach b) einen Geh- und Radweg, bei dem der Fußgänger- und Fahrradverkehr getrennt geführt werden, wobei die Symbole im Zeichen nach b) der tatsächlichen Verkehrsführung…

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Ein roter Querbalken von links unten nach rechts oben in den Zeichen nach Z 26, 27 und 28 zeigt das Ende der jeweiligen Fahrradstraße oder Radfahranlage an.

(2) Auf Vorwegweisern, Wegweisern und Orientierungstafeln sind die Namen von Orten, die im Ausland liegen, nach der offiziellen Schreibweise des betreffenden Staates anzugeben (zB Bratislava, Sopron, Maribor). Die zusätzliche Anführung…

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§ 53/10 StVO „EINBAHNSTRASSE“

Dieses Zeichen zeigt eine Einbahnstraße an und weist in die zulässige Fahrtrichtung.

§ 53/10 a StVO „STRASSENBAHN BIEGT BEI GELB ODER ROT EIN“

Dieses Zeichen an einem Abspanndraht für Oberleitungen von Schienenfahrzeugen zeigt an, dass auf geregelten Kreuzungen Schienenfahrzeuge bei „Gelb“ bzw. bei „Rot“ in der durch die Spitze angezeigten Richtung…

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