§ 50/14, a StVO
§ 50/14, a StVO „ACHTUNG GEGENVERKEHR“ und "ACHTUNG FALSCHFAHRER"
§ 50/14 StVO „ACHTUNG GEGENVERKEHR“
Dieses Zeichen zeigt an, dass auf Straßen, auf denen sonst nur in einer Richtung gefahren wird, mit Gegenverkehr zu rechnen ist.
§ 50/14 a) StVO „ACHTUNG FALSCHFAHRER"
Dieses Zeichen zeigt an, dass ein Fahrzeug auf einer Richtungsfahrbahn entgegen der vorgesehenen Fahrtrichtung fährt, obwohl das nicht durch Straßenverkehrszeichen oder Bodenmarkierungen erlaubt ist.
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